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   BVerwG, 22.10.1997 - 11 B 32.97   

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https://dejure.org/1997,5806
BVerwG, 22.10.1997 - 11 B 32.97 (https://dejure.org/1997,5806)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1997 - 11 B 32.97 (https://dejure.org/1997,5806)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1997 - 11 B 32.97 (https://dejure.org/1997,5806)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Abwägungsgebots durch die Entscheidung über die Umlegung bzw. Rückgängigmachung einer ohne Rechtsgrundlage hergestellten Anlage - Verletzung subjektiver Rechte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEG § 18 Abs. 1 S. 2; VwVfG § 76 Abs. 1
    Verwaltungsverfahren - Abwägungen bei Ablehnung der Verlegung einer planwidrig errichteten Anlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 1998, 395
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1997 - 11 B 32.97
    Das in § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG normierte Abwägungsgebot verleiht ein subjektives öffentliches Recht auf eine gerechte Abwägung grundsätzlich nur hinsichtlich der rechtlich geschützten eigenen Belange des Betroffenen (BVerwGE 48, 56 [BVerwG 14.02.1975 - IV C 21/74]).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1997 - 11 B 32.97
    Darüber hinaus kann der Eigentümer eines Grundstücks, das aufgrund der Planfeststellung durch Enteignung in Anspruch genommen werden kann, die Verletzung des Abwägungsgebots auch mit der Begründung geltend machen, öffentliche Belange seien nicht hinreichend beachtet worden, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, daß bei hinreichender Beachtung dieser Belange im Zeitpunkt der Planfeststellung der Eingriff in sein Eigentum in geringerem Umfang oder gar nicht vorgenommen worden wäre (BVerwGE 67, 74 [BVerwG 18.03.1983 - 4 C 80/79]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2014 - 20 A 1923/11

    Rohrleitungsgesetz für die Kohlenstoffmonoxid-(CO)-Pipeline der Bayer AG

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 1997- 11 B 32.97 -, UPR 1998, 149, und Urteil vom25. August 1971 - 4 C 22.69 -, DÖV 1972, 129.
  • VG Düsseldorf, 26.05.2009 - 3 L 404/09

    Antrag der Firma Bayer Material Science AG auf Inbetriebnahme der CO-Pipeline

    Auch wenn eine eigenmächtige Änderung der Ausführung durch die Vorhabensträgerin für sich genommen wegen der grundsätzlich gegebenen Möglichkeit der (nachträglichen) Legalisierung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 1997 - 11 B 32/97 -, Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 33 sowie juris-Dokumentation (zu einer nachträglichen Planfeststellung für eine abweichend hergestellte Anlage), nicht zwingend zur Rechtswidrigkeit eines Planänderungsbescheids führt, so kann in dem vorliegenden Zusammenhang nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Beigeladene entgegen der verbindlich planfestgestellten Breite von etwa 80 cm von Anfang an die schmaleren Matten verlegt und erst - weit später - unter dem 1. Oktober 2008 (mit dem Hinweis " ... im Rahmen der Bauausführung ist der Antragsteller ... von seinen ursprünglichen Planungen abgewichen") einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt hat.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.1998 - 8 B 12940/97
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß der enteignungsrechtlich vorwirkend Betroffene nicht nur die fehlerfreie Abwägung der eigenen Belange beanspruchen, sondern auch geltend machen kann, öffentliche Belange seien nicht hinreichend beachtet worden, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, daß bei hinreichender Beachtung dieser Belange im Zeitpunkt der Planfeststellung der Eingriff in sein Eigentum in geringerem Umfang oder gar nicht vorgenommen worden wäre (BVerwGE 67, 74, 76 ff.; BVerwG, Urteil vom 27. Juli 1990, NVwZ 1991, 781, 784 - NBS Mannheim-Stuttgart - Beschluß vom 22. Oktober 1997 - 11 B 32.97 -, Seite 3 d.U.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - 16 A 434/11

    Anspruch auf nachträgliche Schutzanordnung i.R.e. Planfeststellung für eine

    Etwa BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 1997 - 11 B 32.97 -, RdL 1998, 28 = juris.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2003 - 8 C 10392/03

    Eisenbahnrecht; Planfeststellungsrecht; Planfeststellung;

    Danach steht Planungsbetroffenen zwar ein Anspruch auf gerechte Abwägung ihrer rechtlich geschützten privaten Belange im Rahmen der Planfeststellung zu (s. z.B. BVerwG, RdL 1998, 28).
  • VG Schleswig, 12.11.1998 - 12 A 103/95
    Auch das in § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG normierte Abwägungsgebot - Berücksichtigung privater Belange - verleiht allein ein subjektives öffentliches Recht auf eine gerechte Abwägung grundsätzlich nur hinsichtlich der rechtlich geschützten eigenen Belange des Betroffenen (so BVerwG, Beschluß vom 22.10.1997 - 11 B 32.97- Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 33).
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